Fahrerlaubnisklassen für Auto, Motorrad, Anhänger und mehr – Ihre freundliche und familiäre Fahrschule in Essen und Gelsenkirchen
Die Auswahl der richtigen Fahrerlaubnisklasse kann beschwerlich sein: Viele Fahrzeugklassen bieten bestimmte Vor- und Nachteile gegenüber anderen oder beinhalten bereits andere Klassen. Die am weitesten verbreitete Fahrzeugklasse ist wohl die Führerscheinklasse B, die das Führen von den meisten PKWs erlaubt. Um Ihnen in dem Dickicht von Buchstaben einen Überblick zu geben, haben wir Ihnen nachfolgend die bekanntesten und beliebtesten Führerscheinklassen aufgelistet und mit ein paar Erklärungen versehen. Bei Fragen steht Ihnen unsere Fahrschule selbstverständlich auch telefonisch oder per Kontaktformular zur Verfügung.
Führerscheinklasse
B: Personenkraftfahrzeuge (PKW)
Kraftfahrzeuge bis 3.500kg zulässige Gesamtmasse
Max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer)
Anhänger bis max. 750 kg oder Anhänger und Kraftfahrtzeug nicht mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Alter: ab 17/18 (B17/B)

Führerscheinklasse BE: Aufbauend auf Führerscheinklasse B
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg bis max. 3.500kg
Vorbesitz Klasse B benötigt
Alter: ab 17/18 (BE17/BE)
Führerscheinklasse A: Fahrerlaubnis für hochmotorisierte Krafträder
Krafträder mit mehr als 50 ccm, mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
Alter: ab 24

Führerscheinklasse A2: Motorisierteeingeschränkte Krafträder
Krafträder mit mehr als 50 ccm, mehr als 45 km/hMaximal 35 kW
Verhältnis zur Leermasse max. 0,2 kW/kg
Alter: ab 18

Führerscheinklasse A1: Fahrerlaubnis für kleine Motorräder
Krafträder bis max. 125ccm und max. 11kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15kW
Alter: ab 16
FührerscheinklasseAM: „Rollerführerschein“
Roller mit max. 45km/h (bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit) Verbrennungsmotor: max. 50ccm
Elektromotor: max. 4kW
